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PV-Wissen · 📄 Recht & Förderungen

Photovoltaik Förderung 2026: Welche Förderungen gibt es?

Die wichtigste bundesweite Förderung für Photovoltaik ist die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG, ergänzt durch den Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer und zinsgünstige KfW-Kredite. Direkte Zuschüsse kommen meist von Ländern, Kommunen oder Stadtwerken.

7 Min.Zuletzt aktualisiert: August 2026
Schema: Haus mit Solaranlage, daneben Symbole für Ertragsentwicklung, Förderquote und Investitionskosten
Förderung, Steuer und Investition im Zusammenspiel · Symbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  • Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme für 20 Kalenderjahre plus Inbetriebnahmejahr garantiert.
  • Für Anlagen auf Wohngebäuden gilt der Umsatzsteuer-Nullsteuersatz.
  • KfW fördert überwiegend mit Krediten, nicht mit Zuschüssen.
  • Wärmepumpen werden über die BEG-Heizungsförderung bezuschusst – das verbessert PV-Kombiprojekte.

Einspeisevergütung: die Basisförderung

Wer Strom ins Netz einspeist, erhält eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Sie unterscheidet zwischen Überschusseinspeisung (Teilbedarf wird selbst genutzt) und Volleinspeisung. Der Satz gilt ab dem Monat der Inbetriebnahme für 20 volle Kalenderjahre und sinkt für Neuanlagen regelmäßig. Die jeweils gültigen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer

Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder an Wohngebäuden werden mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet. Für Privathaushalte bedeutet das eine faktische Preisreduktion, ohne dass ein Antrag nötig ist.

KfW und Landesprogramme

EbeneArtTypischer Inhalt
Bund (EEG)VergütungEinspeisevergütung über 20 Jahre
Bund (Steuer)Entlastung0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher
KfWKreditzinsgünstige Finanzierung für PV und Speicher
Bund (BEG)ZuschussHeizungsförderung für Wärmepumpen
Länder / KommunenZuschussregionale Programme, oft für Speicher oder Wallbox
Fördertypen im Überblick

Wärmepumpe: der größte Zuschusshebel

Wer PV mit einer Wärmepumpe kombiniert, kann die BEG-Heizungsförderung nutzen. Sie besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, etwa für einen frühzeitigen Heizungstausch, für einkommensschwächere Haushalte oder für besonders effiziente Wärmequellen. Die Summe ist gedeckelt und wird auf förderfähige Kosten bezogen.

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Reihenfolge in der Praxis

  1. 1Bedarf und Anlagenkonzept klären, bevor Anträge gestellt werden.
  2. 2Förderprogramme prüfen – bei Zuschüssen gilt fast immer: Antrag vor Auftragsvergabe.
  3. 3Finanzierung klären, falls ein KfW-Kredit genutzt werden soll.
  4. 4Anlage errichten, Inbetriebnahme dokumentieren, Marktstammdatenregister-Eintrag vornehmen.
  5. 5Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen.

Quellen & Stand

Stand: August 2026 · zuletzt fachlich geprüft: 2026-08-15

Regulatorische Rahmenbedingungen können sich ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Planung.

FAQ

Häufige Fragen

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Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Für eine individuelle Einschätzung beraten wir dich gerne persönlich.

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